Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Ambulant in der Praxis
Patienten, deren Krankenkassen einen Homöopathie-Vertrag abgeschlossen haben, bekommen auch die zeitlich aufwendige homöopathische Behandlung ohne Zuzahlung erstattet. Falls Ihre Kasse dies nicht ermöglicht, fragen Sie bitte unser Praxisteam. Wir geben gerne Auskunft!
Klinikaufenthalt
Gesetzlich-Krankenversicherte: Erstattungen über die Krankenkassen können nur im Sinne einer Einzelfallentscheidung von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Bei schweren Erkrankungen besteht in bestimmten Fällen durchaus eine Chance einer Kostenübernahme. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Privat-Krankenversicherte: Die ärztliche homöopathische Behandlung wird nach GOÄ abgerechnet und von den Versicherungen normalerweise ohne Antrag erstattet.